Allgemeine Deckbedingungen

DECKSTELLE LADEBURG UDO VERWORNER


Hiermit erkennen alle Stuteneigentümer, die die Hengste Besamungsstation Udo Verworner (BB-B-E-6003) benutzen, nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
  1. Die auf dieser Internetseite aufgeführten Hengste stehen für die Decksaison 2024 vom 15.02. bis 01.08. 2024 zur Verfügung.
  2. Für den Einsatz eines Junghengstes (gekört im Vorjahr) gilt, dass die Anerkennung durch den Zuchtverband erst nach dem bestandenen Eignungstest gilt. Bei einem Zuchteinsatz vor diesem Zeitpunkt trägt der Stutenhalter allein das Risiko der Anerkennung.
  3. Staatsprämienstuten wird ein Nachlass von 10% gewährt.
  4. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Die Decktaxe ist bei Bestellung sofort fällig. Die Nachzahlung bei Trächtigkeit ist in jedem Fall fällig, wenn kein Attest über Nichtträchtigkeit bis zum 15.09.2024 vorgelegt wird.
  5. Für Stuten stehen Boxen zum Tagessatz von 20,00 EUR - mit Fohlen 25,00 EUR bereit.
    Die Einstallung der Stuten erfolgt nur unter Vorlage des Equidenpasses mit dem Nachweis einer gültigen Impfung gegen Influenza und Herpes und erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.
  6. Für Besamungen außerhalb der Station Verworner wird keine Garantie auf Erfolg übernommen.
  7. Für alle Stuten müssen Tupferproben in der Rosse entnommen werden (außer Stuten mit Fohlen bei Fuß und 3-jähr. Maidenstuten).
  8. Bei der ersten Bedeckung müssen die Ergebnisse der Tupferprobe, die Kopie des Abstammungsnachweises, sowie der Deckschein des Verbandes vorliegen.
  9. SAMENVERSAND - Der Samenversand wird nur während der Decksaison in der Zeit vom 15.02. - 01.08. getätigt.
  10. Samenbestellungen können telefonisch/WhatsApp (0172-691 74 21 / 0151-412 437 82) oder per eMail (udoverworner@yahoo.de) bis spätestens 10:00 Uhr, samstags bis 9:00 Uhr aufgegeben werden.
    Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
          - gewünschter Hengst
          - Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
          - genaue Versandanschrift, falls diese abweichend vom Stutenbesitzer ist,
             ggf. Anschrift des besamenden Tierarztes oder der Besamungsstation.
          - Name und Lebensnummer der Stute, sowie Kopie der Abstammung
          - Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes, dem die Besamung gemeldet werden soll
  11. Der Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden.
  12. Die Kosten für den Versand des Samens gehen zu Lasten des Züchters.
  13. Für auf dem Versandweg verloren gegangenen oder unbrauchbar gewordenen Samen, sowie dem Besitzer der Stute bereits für die Besamung entstandenen Kosten übernehmen wir keine Haftung.
  14. Die Abgabe des Spermas erfolgt ausschließlich an Tierärzte, Besamungsbeauftragte bzw. Besamungsstationen unter Berücksichtigung tierzuchtrechtlicher Vorschriften und ggf. aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung (Besamungsvertrag).
    Anfallende Fracht- und Tierarztkosten gehen zu Lasten der Stutenbesitzer.
    Die unverzügliche Rücksendung der Versandbehälter innerhalb von 7 Tagen hat grundsätzlich auf Kosten des Züchters zu erfolgen. Der Versand erfolgt grundsätzlich montags bis freitags per Nachtexpress. Ein Versand an Sonn- und Feiertagen findet nicht statt. An diesen Tagen ist jedoch eine persönliche Abholung möglich. Gegen Aufschlag kann eine Auslieferung von Samstag auf Sonntag in der Hauptsaison erfolgen.
  15. Steht ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (z.B. wegen Turniereinsatzes oder Krankheit) nicht zur Verfügung, besteht die Möglichkeit, TG-Sperma einzusetzen. Es wird auch die Möglichkeit eingeräumt, auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. Bei der Abrechnung wird der zuerst in Anspruch genommene Hengst in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
  16. Bei Hengsten, die kein Deckgeldsplitting haben, gilt: die Decktaxe verbleibt voll bei der Hengststation, wenn die Nichtträchtigkeit bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres nicht erbracht worden ist. Bei Nichtträchtigkeit werden 50% der Decktaxe (max. 400,00 €) im Folgejahr gutgeschrieben.
    Sonderregelungen müssen dann im Einzelfall erfragt und vereinbart werden. Ansonsten bleibt es bei der grundlegenden Regelung.
  17. Die Deckscheine sind vor der Bedeckung bei der Hengststation einzureichen. Das Deckgeld ist vor der ersten Besamung gegen Rechnung fällig. Bei einem Embryotransfer ist das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten. Sollten mehrere erfolgreiche Spülungen vorgenommen werden, wird ein Nachlass gewährt. Die Aushändigung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst, wenn die gesamte Deckgeldrechnung beglichen ist.
  18. Die tierärztliche Besamung und die Behandlung (Tupferprobe, gynäkologische Untersuchung etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt der Station Verworner. Die Kosten hierfür werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt. Bei Besamung durch den Besamungsbeauftragten der Station wird eine Besamungspauschale von 150,00 € inkl. gesetzlicher MwSt. (für 3 Rossen).
  19. Den Zeitpunkt der Besamung/Bedeckung bestimmt der Stationstierarzt bzw. die Station nach vorheriger Folikelkontrolle. Die tierärztlichen Leistungen für Untersuchungen stellt der Stationstierarzt gesondert in Rechnung.
  20. Follikelkontrollen außerhalb der Rosse sowie zusätzliche medizinische Behandlungen, Tupferproben und Trächtigkeitskontrollen werden den Stuteneigentümern von dem Stationstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.
  21. Mit dem Bedeckungsauftrag erkennt der Stutenbesitzer die Deckbedingungen an. Die Decktaxen betragen:
    Frischsamen
    Best Man - 600,00€ (300,00€ bei Bestellung, 300,00€ bei Trächtigkeit ab 15.09.)
    Best Rubin - 800,00€ (400,00€ bei Bestellung, 400,00€ bei Trächtigkeit ab 15.09.)
    Candinas - 900,00€ (300,00€ bei Bestellung, 600,00€ bei Trächtigkeit ab 15.09.)
    Nice Danon xx - 650,00€ (300,00€ bei Bestellung, 350,00€ bei Trächtigkeit ab 15.09.)
    Unit - 650,00€ (300,00€ bei Bestellung, 350,00€ bei Trächtigkeit ab 15.09.)
    Vivaldinio - 650,00€ (300,00€ bei Bestellung, 350,00€ bei Trächtigkeit ab 15.09.)
    TG-Samen
    Lorano = 1.200,00 EUR, (600,00 EUR bei Bestellung, 600,00 EUR bei Trächtigkeit am 15.09., max. für drei Rossen)
    Como = 1200,00 EUR, (800,00 EUR bei Bestellung, 400,00 EUR bei Trächtigkeit am 15.09., max. für drei Rossen)
    FBW Lacando de L = 600,00 EUR, (Abrechnung je Besamungsdosis möglich)
  22. Die Nichtträchtigkeit zum 15.09. muss vom Tierarzt per Attest bestätigt werden, wobei der Eingang am 15.09. auf unserer Deckstelle verbindlich ist.
  23. Bei der Bedeckung mehrerer Stuten werden Nachlässe gewährt: Sie können sich gerne mit anderen Züchtern zusammenschließen, um Rabatte zu erhalten
  24. Die Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Absprache jederzeit möglich.
  25. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters.

Stationstierarzt

Dr. med. vet. Uwe Küchenmeister 

Friedensstraße 60

16321 Bernau OT Schönow